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AutorenbildJulia Schoch

Sind Lektoren Freiberufler oder gewerblich tätig?



Als Lektor Freiberufler?


Wenn du dich als Lektor selbstständig gemacht hast oder machen willst, stehst du erst einmal vor einem Berg von Fragen. Eine der wichtigsten Fragen: Bin ich nun gewerblich tätig oder freiberuflich? An dieser Frage hängt ein ganzer Rattenschwanz, deshalb möchte ich sie dir in diesem Artikel beantworten.


Das Finanzamt stuft Tätigkeiten als gewerblich oder freiberuflich ein abhängig vom Grad ihrer Kreativität. Grundsätzlich gilt: Du solltest unbedingt bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen! Denn jedes Amt hat seine eigenen Regeln. Dennoch gibt es Tendenzen, was eher als freiberuflich eingestuft wird und was eher als gewerblich.

Freiberuflich eingestuft werden Tätigkeiten wie Grafikdesign, Lektorat, Texterstellung, Contenterstellung (z.B. auf Youtube). Als gewerblich wird in der Regel das Korrektorat eingestuft (das ja auch viele Lektorinnen anbieten).


!! Ein kleines Beispiel aus der Praxis: Mein Finanzamt stuft das Lektorieren von Studienarbeiten übrigens nicht als freiberuflich ein, das von Sachbüchern allerdings schon. Redet am besten ausführlich mit eurem Finanzamt über alles, das erspart euch viel Ärger.


Wenn du sowohl Lektorat als auch Korrektorat anbietest, musst du aber keine Angst haben, Ärger zu bekommen. Solange du in der Mehrheit freiberuflich Geld verdienst, darfst du dich dem Finanzamt gegenüber auch als freiberuflich fühlen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, lässt du das Korrektorat in deinem Angebotsportfolio einfach weg und konzentrierst dich auf die kreativen Tätigkeiten. So bist du ganz sicher, auf jeden Fall und unstreitbar freiberuflich tätig zu sein.


Achtung Scheinselbstständigkeit


Außerdem solltest du beachten, dich vom Vorwurf der Scheinselbstständigkeit freizumachen. Am einfachsten geht das, indem du für mehrere Auftraggeber arbeitest. Wenn du Verträge als freiberuflicher Mitarbeiter unterschreibst, achte auf ein paar Klauseln im Text:

-Du solltest für andere tätig sein dürfen

-Der Verlag/Auftraggeber darf dir gegenüber nicht weisungsbefugt sein

-Räumliche Trennung von Auftraggeber und Auftragnehmer (was aber nicht heißt, dass ihr euch nie sehen dürft. Nur einen regelmäßigen Arbeitsplatz solltest du vor Ort nicht haben.

-Eigenständigkeit im Abführen von Steuern


Die Liste ist nicht vollständig. Wenn du unsicher bist, kannst du auch zu einem Fachanwalt gehen und dich beraten lassen.



Sowohl Verlage bzw. Agenturen als auch Finanzämter kennen solche Verträge in der Regel und achten auf die Klauseln, sodass du keine Schwierigkeiten bekommen solltest. Wenn du Zweifel hast, hilft es immer, vor der Unterzeichnung mit deinem Finanzamt zu reden. Trau dich ruhig, die Mitarbeiter sind sehr nett! Besser ist, du fragst vorher nach, als wenn du im Nachhinein Ärger bekommst.

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